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FAQ

Die FAQ des Forschungsfonds Aargau sollten die meisten Ihrer Fragen beantworten. Sollten Sie eine hier nicht beantwortete Frage haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Wer kann Anträge einreichen?

Anträge können sowohl vom Wirtschaftspartner wie auch vom Hochschulpartner eingereicht werden. Wichtig ist nur, dass es sich beim Wirtschaftspartner um ein im Aargau domiziliertes Unternehemen handelt.

Wer kann mir Auskunft zu meinen Fragen erteilen?

Die Förderstiftung TECHNOPARK® Aargau ist mit der Abwicklung der operativen Geschäftstätigkeit des Forschungsfonds betraut worden. Auskunft erhalten Sie unter info@technopark-aargau.ch oder telefonisch unter 056 442'06'06

Ist es möglich Förderbeiträge für den Wirtschaftspartner zu beantragen?

Nein, die Fördermittel aus dem Forschungsfonds Aargau gehen ausschliesslich an den/die beteiligten Hochschulpartner (analog wie bei der KTI, der Förderagentur des Bundes).

Welche Grössenordnung an Fördermitteln kann pro Projekt erwarten erwartet werden?

Pro gefördertes Projekt kann in der Grössenordnung von CHF 50'000- 100'000 gefördert werden, wobei der Wirtschaftspartner dieselbe Grössenordnung beizusteuern hat, in Form Personal-, Sach- und Barleistungen.

Ist es möglich, Hilfe bei der Erstellung des Förderantrages zu erhalten?

Die mit der operativen Geschäftsführung des Forschungsfonds Aargau betraute Förderstiftung TECHNOPARK® Aargau gibt Ihnen gerne Auskunft über die Vollständigkeit und die evtl. nötigen Anpassungen an Ihrem Projektantrag.

Wie wichtig ist die Abschätzung des Marktes in meinem Förderantrag?

Die Evaluationskommission muss sich ein Bild über den vorhandenen Markt des Produktes und die erwarteten Marktanteile daraus machen können.

Was ist die Grössenordnung der Dauer der geförderten Projekte?

Im Moment 1 bis 2 Jahre.

Wie ist das Eigentum an den Forschungsresultaten und das Verwertungsrecht geregelt?

Es besteht keine grundsätzlichen Vorgaben zur Regelung der rechtliche Situation. Wichtig ist aber, dass sich der Wirtschaftspartner und der Hochschulpartner vor Projektbeginn darüber geeinigt haben und dies schriftlich festgehalten haben. Beachten Sie dazu die Grundsätze zum Immaterialgüterrecht.

Können Projektanträge und Berichte auch in englischer Sprache abgefasst werden?

Ja, das ist ohne weiteres zulässig.

Welche Stundensätze dürfen eingesetzt werden?

Es gelten die Regelungen der KTI. Für den Projektleiter dürfen daher maximal CHF 148.-/h veranschlagt werden.

 

Einreichung Projekte bis

31. März 2012 (2400 Uhr)

 

 

 

 
ADRESSE UNSERE STIFTER
Forschungsfonds Aargau
c/o TECHNOPARK® Aargau
Dorfstrasse 69
5210 Windisch

Tel. +41 56 442 06 06
info (at) technopark-aargau.ch
Kanton AagauTECHNOPARK® Aargau